Liebe Vereinsmitglieder,
leider sehr kurzfristig hat die Staatsregierung die Vorgaben verschärft und Sportausübung mit Sportveranstaltung gleichgesetzt. Die Verordnung wurde schon wieder nachjustiert (Stand 09.11.). Zudem ist die Corona-Ampel im Landkreis auf rot gegangen. Das heißt, wir müssen im Sportbetrieb ab Volljährigkeit 2G einhalten. Es darf im Innenraum leider nur noch trainieren, wer
- geimpft oder genesen ist.
- und Kinder unter 12 Jahre.
- Ungeimpfte Minderjährige über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen dürfen bis 31.12.2021 nun doch ins Training kommen.
Kinder unter 6 Jahren benötigen keine Maske, Kinder von 6 bis unter 16 Jahren benötigen eine medizinische Maske, alle anderen eine FFP2 Maske im Innenraum außer wärend der Sportausübung (also bei unserem Sport auf der Matte). Zuschauende Eltern müssen ebenfalls 2G erfüllen!
Die Verschärfung trifft uns alle überraschend, aber wir müssen sie umsetzen. Der Übungsleiter muß die Überprüfung dokumentieren und zwei Wochen aufheben. Alles ist scheinbar im Fluß. Bitte schaut daher regelmäßig auf unserer Seite nach.