Liebe Vereinsmitglieder,
die Staatsregierung hat vor allem die anfangs nur bis 12.01.2022 geltende Regelung für minderjährige Schüler verlängert:
Bei Inzidenz unter 1000 im Landkreis bleibt der Sportbetrieb zu den bisherigen Regelungen:
wer älter als 14 Jahre ist darf leider nur noch trainieren wenn er/sie
- geimpft oder genesen ist und
- zusätzlich über einen Testnachweis verfügen!!! (Bitte laßt euch auf dem Weg zum Training testen oder bringt einen Antigentest mit, den wir gemeinsam vor dem Betreten der Halle machen.)
- ferner gelten dreifach geimpfte als geboostert und benötigen keinen weiteren Testnachweis.
Weiterhin Zutritt haben außerdem
- Kinder unter 14 Jahre.
- minderjährige Schüler bis einschließlich 17 Jahre, die an ihrer Schule regelmäßige getestet werden.
Weiterhin gilt FFP2-Maskenpflicht außer wärend der Sportausübung!
Vielen Dank für eure Mithilfe.